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Erbrecht und Vermögensnachfolge

Unsere Kanzlei unterstützt ihre Mandanten im Bereich des nationalen und grenzüberschreitenden Erbrechts sowie der Vermögensnachfolge mit Auslandsbezug.

Unser Arbeitsfeld umfasst die Nachlassplanung und -gestaltung, die Vermögensstrukturierung und -verwaltung sowie sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbschaftsabwicklung unter besonderer Berücksichtigung der steuerrechtlichen Aspekte. Soweit es der konkrete Fall erfordert, wird die Klärung ehegüterrechtliche Vorfragen eingeschlossen.

Die zu Lebzeiten geplante Vermögensnachfolge verringert im Erbfall das Risiko von Streit in der Familie, verhindert Rechtsunsicherheiten und vermeidet unerwünschte oder unbekannte Steuerfolgen. Auch für den Fortbestand eines Unternehmens kann die rechtzeitige Nachfolgeplanung lebenswichtig sein.

Zur Umsetzung der Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung begleiten wir unsere Mandanten bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen, wie Testamenten, sowie lebzeitiger Vermögensverfügungen, wie z.B. Schenkungen. Wir beraten auf der Grundlage des portugiesischen Erbrechts. Dies schließt auch allgemeine Hinweise in Bezug auf uns bekannte ausländische Erbrechte ein, die für eine Rechtswahl in Betracht kommen können.

Die Globalisierung spiegelt sich auch im Bereich des Erbrechts und der Vermögensnachfolge wider. So ergeben sich immer öfter internationale Aspekte, da entweder der Erblasser und die Erben in verschiedenen Staaten leben und/oder Vermögenswerte auf verschiedene Länder verstreut sind. Einen wesentlichen Bestandteil unserer anwaltlichen Beratungspraxis in grenzüberschreitenden Erbfällen bildet insoweit die europäische Erbrechtsverordnung, die geltendes portugiesisches Recht darstellt und das im Erbfall anzuwendende Erbrecht regelt.

Die europäische Erbrechtverordnung findet in nahezu jedem uns übertragenen Erbrechts- und Vermögensnachfolgemandat praktische Anwendung. Unsere Anwälte verfügen deshalb über profunde Kenntnisse und große Erfahrung im internationalen Erbrecht, ohne die eine Beratung und Begleitung bei grenzüberschreitenden Konstellationen nicht möglich ist. Dies schließt auch den ständigen Kontakt und Austausch mit ausländischen Erbrechtsspezialisten und die Teilnahme an internationalen und ausländischen Fortbildungsveranstaltungen ein..

Schliesslich stellt die Nachlassabwicklung eine weitere wichtige Säule unserer anwaltlichen Praxis in Erbsachen dar. Wir sorgen für die Abwicklung nationaler und internationaler Erbschaften.

Nachrichten

Carlos Anglada Bartholmai beim 63. Kongress der UIA

6 November 2019 - Kommunikation

Nils Döhler wird als Referent am 20. Deutschen Erbrecht-Symposium teilnehmen

20 Oktober 2017 - Kommunikation

Sektoren

  1. Banken und Finanzinstitute
  2. Bauträgermassnahmen und Projektenwicklung

Anwälte

Partner
  • Carlos Anglada Bartholmai
  • Michael Fries
  • Mónica Regaño Aguirre
Associates
  • Antònia Galmés Llull
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Veranstaltungen

Steven Rudmann beim 22. Frankfurter Immobilien Symposion

13 Juli 2022 - Maria Candelario

César García de Quevedo nimmt am 35. Jahreskongress des Europäischen Rechtsanwaltsverbands U.A.E. in Porto teil

1 Juli 2022 - Maria Candelario
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Nachrichten

Das Ende der Straflosigkeit von „Hausbesetzern“? Überlegungen zum Gesetz Nr. 67/2025 vom 24. November

16 Januar 2026 - Maria Candelario

Interview mit Stefan Meyer in Expansion Juridico

15 März 2022 - Maria Candelario
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Monereo Meyer - Abogados

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