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Restrukturierung und Insolvenz

Wirtschaftskrisen können ein Unternehmen so stark erschüttern, dass es sich nicht mehr in der Lage sieht, seinen Zahlungspflichten nachzukommen. Angesichts einer solchen Situation gibt es grundsätzlich neben der Insolvenzeröffnung und ggf. Auflösung und Abwicklung des Unternehmens die Möglichkeit der Sanierung. Die Beratung im Bereich des Unternehmensinsolvenzrechts sollte immer zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzen. Wir verstehen uns deshalb als Ihr Partner bei Restrukturierungsmaßnahmen.

Ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten oder steht diese unabwendbar bevor, bereiten wir die notwendigen Schritte und Dokumente zur gerichtlichen Insolvenzeröffnung vor und begleiten unsere Mandanten durch das Insolvenzverfahren gegebenenfalls bis zur Abwicklung und Auflösung des Unternehmens.

Insolvenz in Portugal: Unternehmen in der Krise

In Portugal beginnt das Insolvenzverfahren mit der Stellung eines Insolvenzantrages, entweder seitens des Schuldners oder seitens eines Gläubigers. Beantragt der Schuldner selbst vorausschauend die Insolvenz, muss er seine drohende Zahlungsunfähigkeit glaubhaft machen, d.h. zeigen, dass er seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen kann. Ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten, ist der Schuldner, d.h. seine rechtlichen Vertreter (Geschäftsführer) verpflichtet, den Insolvenzantrag beim zuständigen Handelsgericht zu stellen. Tut er dies nicht, kann dies zur Haftung führen. Dies gilt im Falle einer sogenannten verschuldeten Insolvenz, d.h. wenn die rechtlichen oder faktischen Vertreter der Gesellschaft nach Auffassung des Gerichtes vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, die Insolvenzsituation verursacht oder verstärkt haben. Auch in diesem Bereich sind wir beratend tätig.

Wird über das Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet, wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser erstellt ein Vermögensinventar sowie eine vorläufige Gläubigerliste, nachdem er die in der Buchhaltung aufscheinenden Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert hat.

Gibt es hiernach keine Einigung wird das Vermögen entsprechend dem vom Insolvenzverwalter und dem Gericht genehmigten Liquidationsplan verwertet und die Forderungen werden ihrem Rang nach befriedigt. Vorrangig sind z.B. Steuerschulden sowie geschuldete Gehälter und mit bestimmten Pfandrechten oder Hypothek besicherte Forderungen.

Vor diesem Hintergrund beraten wir unsere Mandanten u.a. bei folgenden Fragestellungen:

  • Beratung bei drohender Zahlungsunfähigkeit zum Insolvenzverfahren in Portugal sowie alternativen Wegen (z.B. Restrukturierung, Refinanzierung oder Gläubigervergleich);
  • Beratung zur Möglichkeit der Sanierung des Unternehmens und Auswirkung auf das Insolvenzverfahren;
  • Beratung bei Fragen zur Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz;
  • Begleitung und Beratung bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit;
  • Beantragung und Durchführung des Insolvenzverfahrens in allen Abschnitten sowie bei allen Fragen zu Zwangsvollstreckung, Vergleichen, Abwicklung und Auflösung der Gesellschaft.

Insolvenz in Portugal: Gläubiger und Gesellschafter von Unternehmen in der Krise

Der Insolvenzantrag kann nicht nur seitens des Schuldners, sondern auch seitens des Gläubigers gestellt werden.

Oft erfahren Gläubiger durch entsprechende Mitteilung des Schuldners oder des Insolvenzverwalters von einer Insolvenz ihres Geschäftspartners. Bei Forderungen gegen Unternehmen in Portugal hat eine frist- und formgerechte Anmeldung der Forderungen besondere Relevanz, da verspätete oder nicht ordnungsgemäß gemeldete Forderungen nachrangig behandelt werden oder gar keine Beachtung finden können. Daher empfiehlt sich hier die Hinzuziehung und Bevollmächtigung eines portugiesischen Anwalts. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird versucht, einen Konkursvergleich zu erreichen, der einen Zahlungserlass oder eine Stundung beinhaltet. Ist dies nicht erfolgreich, wird das Vermögen des Schuldners verwertet und die Forderungen werden nach ihrem Rang befriedigt.

Bei allen Fragen zur Insolvenz von Geschäftspartnern beraten wir unsere Mandanten gerne, z.B.:

  • Beratung zum Umgang mit Geschäftspartnern in einer wirtschaftlichen Schieflage oder Insolvenz;
  • Anmeldung und Durchsetzung von Gläubigerforderungen im Insolvenzverfahren;
  • Beratung bei allen besonders gesicherten Forderungen (z.B. hypothekarisch, mit Pfandrecht oder Eigentumsvorbehalt);
  • Begleitung durch das gesamte Insolvenzverfahren bei allen Fragen zur Befriedigung der Forderung sowie alternativen Lösungen;
  • Klärung aller Fragen hinsichtlich der Körperschaft- und Umsatzsteuer des Gläubigers (Abzugsfähigkeit von Verlusten oder Forderungsminderungen). 

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