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Arbeitsrecht

In einer immer stärker vernetzten Welt entscheiden sich mehr und mehr Unternehmen, einen Teil ihrer Wertschöpfungskette auszulagern, Dienstleistungen aus dem Ausland einzukaufen oder Arbeitnehmer im Ausland anzustellen, weil der heimische Markt die Personalanforderungen nicht erfüllen kann. Portugal ist nach wie vor ein beliebtes Zielland für Investoren und Unternehmen aus deutsch- und englischsprachigen Ländern.

Unkenntnis der Vorgaben des portugiesischen Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes zu Anstellung, Vergütung, Urlaub, Kündigung und Abfindung kann für Unternehmen mit hohen Entschädigungskosten verbunden sein. Vor diesem Hintergrund beraten wir unseren Mandanten, sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, bei allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen in Portugal.

Arbeitsrecht

Grundsätzlich unterscheidet das portugiesische Arbeitsrecht zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Allerdings sind befristeten Arbeitsverhältnissen enge Grenzen gesetzt. Möglich sind diese z. B. wenn die Leistung auf ein Projekt begrenzt ist, als Unterstützung bei hoher Arbeitsbelastung im Unternehmen oder bei Vertretung eines vorübergehend ausgefallenen Mitarbeiters.

In einem engen Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht steht das portugiesische Sozialversicherungsrecht, das zum einen die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge beider Seiten, als auch die jeweiligen Pflichten regelt.

Im Individualarbeitsrecht beraten wir Unternehmen bei allen sich ergebenden Fragestellungen zu Arbeitsverhältnissen nach portugiesischem Recht: Arbeitsbedingungen, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen, grenzüberschreitende Mobilität und Telearbeit. Vor diesem Hintergrund bieten wir:

  • Beratung bei allen Fragen zur Anstellung von Arbeitnehmern in Portugal einschließlich Vertragsgestaltung;
  • Beratung zu allen Fragen der Arbeitnehmerüberlassung in Portugal;
  • Begleitung bei betriebs- und verhaltensbedingten Kündigungen (einschließlich Abmahnungen und Kündigungsschreiben);
  • Prüfung und Anpassung bereits bestehender Anstellungsverträge durch die Gestaltung entsprechender Nachträge;
  • Klärung aller Fragen hinsichtlich der Entsendung von Mitarbeitern;
  • Beratung im Rahmen von Risikoevaluierungen (Due Diligence) bei Internationalisierungsprojekten und Gründung von Niederlassungen/Tochtergesellschaften. 

Besondere Arbeitsverträge mit Führungskräften

Die Arbeitsbeziehung zwischen Unternehmen und Führungskraft beruht auf einem besonderen Vertrauensverhältnis und somit nimmt die Vertragsgestaltung hier einen besonderen Stellenwert ein.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Verhandlung und Erstellung solcher besonderen Arbeitsverträge mit leitenden Angestellten oder Führungskräften sowie mit zukünftigen Mitgliedern der Geschäftsführung. In diesem Zusammenhang bieten wir unseren Mandanten folgende Leistungen an:

  • Beratung bei allen Fragen zur Gestaltung, Änderung und Kündigung von besonderen Arbeitsverträgen;
  • Vertragsgestaltung, Erstellung von Nachträgen, Abmahnungen, Kündigungsschreiben etc. bei Arbeitsverhältnissen mit leitenden Angestellten, Führungskräften und Mitgliedern der Geschäftsführung;
  • Stellungnahmen und Einschätzungen zu Arbeitsverhältnissen, sowie den damit verbundenen Risiken und Handlungsempfehlungen.

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